Unfallstelle absichern
Immer die eigene Sicherheit beachten!
- Anhalten und Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anlegen
- Warndreieck aufstellen (Abstand: 50 bis 150 Schrittlängen)
- Unfallzeugen bitten zu warten
Erste Hilfe leisten
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- Verletzte versorgen
- Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei europaweit unter Tel. 112 (Euronotruf) rufen
- bei Unfall mit Sonderrechten bzw. Wegerecht Leitstelle immer und unverzüglich informieren und weiteres Vorgehen absprechen
Polizei rufen?
Bei
- Verletzten,
- hohem Sachschaden,
- fehlender Einigung,
- wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat,
- ein Fahrzeug mit Kennzeichen außerhalb der EU ohne Versicherungsnachweis (z. B. grüne Versicherungskarte) beteiligt ist,
sollte die Polizei gerufen werden (Euronotruf unter Tel. 112 oder in Deutschland unter Tel. 110).
Eigene Beweissicherung
Auf Verkehr achten!
- Zeugen-Anschriften notieren
- Dienststelle informieren
- Unfallstelle fotografieren (Übersichtsaufnahme, jeweils aus Richtung der Fahrzeuge mit evtl. Bremsspuren, alle Fahrzeug-Beschädigungen)
- Vermessbare Punkte wie z. B. Kanaldeckel, Lichtmasten, Verkehrszeichen, Bäume usw. mitfotografieren.
- Bei Bagatellschäden Unfallstelle bald räumen.
Unfallbericht erstellen
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- Wenn möglich, mit Unfallbeteiligten den hier verlinkten Unfallbericht (Formular) ausfüllen.
- Angaben zu Unfall, Fahrzeug und Person machen, jedoch
- kein Schuldanerkenntnis abgeben.