• Unfallstelle absichern

    Immer die eigene Sicherheit beachten!

    • Anhalten und Warnblinkanlage einschalten
    • Warnweste anlegen
    • Warndreieck aufstellen (Abstand: 50 bis 150 Schrittlängen)
    • Unfallzeugen bitten zu warten
  • Erste Hilfe leisten

    • Verletzte versorgen
    • Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei europaweit unter Tel. 112 (Euronotruf) rufen
    • bei Unfall mit Sonderrechten bzw. Wegerecht Leitstelle immer und unverzüglich informieren und weiteres Vorgehen absprechen
  • Polizei rufen?

    Bei

    • Verletzten,
    • hohem Sachschaden,
    • fehlender Einigung,
    • wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat,
    • ein Fahrzeug mit Kennzeichen außerhalb der EU ohne Versicherungsnachweis (z. B. grüne Versicherungskarte) beteiligt ist,

    sollte die Polizei gerufen werden (Euronotruf unter Tel. 112 oder in Deutschland unter Tel. 110).

  • Eigene Beweissicherung

    Auf Verkehr achten!

    • Zeugen-Anschriften notieren
    • Dienststelle informieren
    • Unfallstelle fotografieren (Übersichtsaufnahme, jeweils aus Richtung der Fahrzeuge mit evtl. Bremsspuren, alle Fahrzeug-Beschädigungen)
    • Vermessbare Punkte wie z. B. Kanaldeckel, Lichtmasten, Verkehrszeichen, Bäume usw. mitfotografieren.
    • Bei Bagatellschäden Unfallstelle bald räumen.
  • Unfallbericht erstellen

    • Wenn möglich, mit Unfallbeteiligten den hier verlinkten Unfallbericht (Formular) ausfüllen.
    • Angaben zu Unfall, Fahrzeug und Person machen, jedoch
    • kein Schuldanerkenntnis abgeben.